Nicht nur der kleine Ausflug zwischendurch im Alltag ist bei Haustierbesitzern ein Thema – auch im Hinblick auf einen ausgedehnteren Urlaub ist es wichtig sich richtig darauf vorzubereiten. Denn so können alle Beteiligten die entspannende Urlaubszeit genießen.
Wir haben Ihnen zwei Checklisten erarbeitet – daran sollten Sie denken, bevor Sie mit Ihren Vierbeinern auf Reisen gehen:
Checkliste für den kleinen Trip
✔ Hunde- und Katzenfutter: Packen Sie das Lieblingsfutter Ihres Tieres ein sowie kleine Leckerchen für zwischendurch.
✔ Wasser- und Futternapf: So schaffen Sie eine gewohnte Umgebung für Ihr Tier. Eine separate Unterlage (z.B. altes Handtuch) hält Böden in Hotelzimmern oder Ferienhäusern sauber.
✔ Halsband, Hundegeschirr und Leine: Im Urlaub und bei Kurztripps ist hierauf nicht zu verzichten. Lassen SIe vor allem besondere Aktivitäten, die für den Urlaub geplant sind, nicht außer Acht. Bei diesen braucht man manchmal Spezialequipment.
✔ Transporttasche oder Anschnallgurt: Sicherheit im Auto ist unumgänglich. Sichern Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß auf der Rückbank oder im Kofferraum.
✔ Trinken für unterwegs: Leere Trinkflaschen aus PET sind als Wasserspender für unterwegs optimal. Während der Reise ist eine ausreichende Wasserversorgung sehr wichtig!
Während der Reise ist es für Ihr Tier besser, nichts zu fressen. Dies ist schonender für den Magen.
✔ Schlafdecke oder Körbchen: Damit Ihr Tier auch in der neuen Umgebung einen gewohnten Rückzugsplatz hat.
✔ Bettbezug oder Laken: So werden Sessel oder Betten geschützt, falls Ihr Tier gerne weich liegt. Und alles bleibt für den Nachmieter sauber.
✔ Lieblingsspielzeug: Für die Beschäftigung darf auch ein Spielzeug nicht fehlen.
✔ Alte Handtücher: Ein oder zwei alte Handtücher für dreckige Pfoten und nasses Fell.
✔ Medikamente: Falls Ihr Tier bereits Arznei benötigt.
✔ Zeckenschutz: Eine Zeckenzange sollte immer dabei sein. Ideal ist die Mitnahme einer kleinen Reiseapotheke. Sie können so eine Reiseapotheke fertig kaufen oder Sie fragen Ihren Tierarzt.
✔ Kotbeutel: Auch im Urlaub sind Hinterlassenschaften wegzuräumen.
Checkliste für den Urlaub
Neben den oben genannten Punkten gibt es bei internationalen Urlaubsreisen weitere Punkte zu beachten.
✔ Impf- und Quarantäne-Bestimmungen: Prüfen Sie vorab, welche Bestimmungen in dem bereisten Urlaubsland für einreisende Haustiere gelten.
✔ EU-Heimtierausweis: Bei Grenzübertritten in der (EU) ist dein Nachweis mitzuführen, dass Ihr Tier über die dafür erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen verfügt (Tollwut und Bandwürmer). Der Ausweis muss dem Tier durch die Kennzeichnungsnummer eindeutig zugeordnet sein (mittels Mikrochips oder durch eine Tätowierung). Dieser Ausweis wird von Ihrem Tierarzt ausgestellt.
✔ (Hunde-) Haftpflichtversicherung: Führen Sie eine Kopie Ihrer Versicherungsunterlagen mit sich.
✔ Urlaubsmarke: Diese Marken bieten Ihnen Sicherheit, wenn Ihr Liebling einmal ausreißt. Vermerken Sie auf der Urlaubsmarke Ihre Urlaubsadresse und Telefonnummer.
✔ Maulkorb: Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub, ob Ihr Urlaubsland eine Maulkorb Pflicht vorschreibt.
✔ Hundeschuhe: Sie sind in einem Aktivurlaub und planen eine Wanderung oder eine Bergtour? Nehmen Sie zu Sicherheit spezielle Hundeschuhe mit, um die Fußsohlen Ihres Hundes zu schützen.
Mit dem Familienhund am Nordseestrand tollen, mit der Hauskatze auf Mallorca schmusen oder mit dem Kaninchen an der türkischen Riviera spielen. Wenn Herrchen, Frauchen oder die Kinder unbedingt mit dem Haustier verreisen wollen, sollten sie das gut überlegen und planen, empfiehlt Verena Mißler, Tierärztin und Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Ihr Tipp: „Wie gut ein Haustier eine Reise verträgt, ist von Tier zu Tier unterschiedlich. Hunde begleiten ihre Besitzer gern überall hin. Bei Katzen raten wir eher davon ab, sie mitzunehmen.“ Nur wenn eine Katze eine starke Bindung an den Menschen habe und von klein auf ans Reisen gewöhnt sei, komme das infrage. Und auch nicht jeder Hund reise gern.
Reisen mit Haustier sollte gut überlegt sein
Wenn Sie mit Ihrem Haustier verreisen, gibt es einiges zu beachten. Daher ist vorher genau zu überlegen, ob Ihr Liebling wirklich mit dabei sein soll oder es manchmal besser ist, dass das Haustier zu Hause bleibt. Wägen Sie vorher genau ab. Manchmal ist es die beste und entspannteste Lösung für alle Beteiligten, Ihren Liebling bei der Familie, bei Freunden oder Bekannten zu lassen.
Im Zweifel Urlaubsplanung mit dem Tierarzt absprechen
Mißlers Fazit: „Halter kennen ihr Tier am besten und können meist selbst gut einschätzen, was es ab kann und was nicht. Wer unsicher ist, sollte die Urlaubsplanung mit dem Tierarzt absprechen.“ Soll das Tier zu Hause bleiben und braucht eine Betreuung, können Halter sich an lokale Tierschutzvereine, Tierärzte oder Tierpensionen (Special Tierbetreuung, test 4/2016) wenden.
Schriftliches Einverständnis des Reiseveranstalters einholen
Kommen Hund oder Katze mit, sind etliche Fragen zu klären. Erlaubt die Unterkunft Haustiere? Wie sieht es beim Transportunternehmen aus? Das Einverständnis des Reiseveranstalters lassen sich Tierhalter am besten schriftlich geben.
Mit Mikrochip oder Tätowierung
Je nach Reiseziel und Reiseroute sind weitere Hürden zu überwinden. So müssen Hunde, Katzen und Frettchen schon für Reisen innerhalb der Europäischen Union eindeutig identifizierbar sein. Dafür wird jedes Tier entweder per Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet. Seit dem 3. Juli 2011 ist der Mikrochip vorgeschrieben, nur ältere Tätowierungen werden akzeptiert.
An den Heimtierausweis denken
Für Hunde, Katzen und Frettchen wird bei Reisen ein EU-Heimtierausweis benötigt. Den kann ein Tierarzt ausstellen, der von der zuständigen Landesbehörde dazu ermächtigt ist. Der Tierpass enthält Angaben zu Rasse und Farbe, zum Besitzer sowie die Kennzeichnungsnummer von Tätowierung oder Mikrochip, außerdem alle Impfungen mit Datum, Impfstoff, Hersteller und Gültigkeitsdauer.
Schutz gegen Tollwut und Bandwürmer
Bei Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen oder Frettchen ist ein Impfschutz gegen Tollwut verpflichtend. Das Haustier muss spätestens drei Wochen vor einer Reise geimpft werden. Für Auffrischungen gilt diese Frist nicht. Ist die vorherige Tollwutimpfung aber nicht mehr gültig, wird die Auffrischung zur Erstimpfung und muss ebenfalls drei Wochen vor Abreise erfolgen. Welpen dürfen frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden, folglich können sie erst ab 15 Wochen reisen. Für Reisen nach Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist eine Behandlung gegen Bandwürmer notwendig, die im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Sie muss zwischen fünf Tage und 24 Stunden vor der Ankunft erfolgen.
Maximal fünf Tiere sind erlaubt
Pro Person dürfen innerhalb der EU höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitkommen. Ausnahmen gelten für Wettbewerbe, Ausstellungen und Sportveranstaltungen.
In zahlreichen Ländern Sondervorschriften
Neben der EU-Verordnung zur Einreise mit Heimtieren gelten in zahlreichen Ländern Sondervorschriften. Tierschutzbund Referentin Mißler betont: „In Dänemark sind zum Beispiel 13 Hunderassen verboten.“ Fragen beantworten Botschaften, Konsulate oder Touristeninformationen des jeweiligen Urlaubslandes.
Reisen außerhalb der EU
Besonders vor Reisen außerhalb der EU sollten Tierhalter die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat ihres Reiselandes erfragen: Gilt am Urlaubsort Maulkorb- oder Leinenpflicht für Hunde? Gibt es Arten oder Rassen, die nicht mit ins Land gebracht werden dürfen, etwa gefährliche Hunderassen? Welche Impfungen und Vorsorgebehandlungen sind vorgeschrieben? Muss das Tier bei der Einreise zunächst in Quarantäne? Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur hohe Bußgelder. Im Zweifel dürfen die Tiere nicht einreisen, werden in Quarantäne genommen, zurückgeschickt oder im Extremfall sogar getötet.
Hürden bei der Rückkehr
Auch die Rückkehr muss geregelt sein, denn die EU lässt nicht jedes Tier rein. Es kommt darauf an, woher es kommt. Unterschieden werden gelistete und nichtgelistete Drittländer. Gelistet sind die Länder, in denen das Tollwutrisiko begrenzt ist. Nichtgelistet bedeutet, dass das Tollwutrisiko entweder nicht bekannt oder aber sehr hoch ist. Für nichtgelistete Drittländer gelten strengere Regeln als für gelistete und auch unter den gelisteten Drittländern gibt es zwei Gruppen. Zur einen Gruppe gehören Andorra, die Schweiz, die Faröer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Vatikan. In der anderen Gruppe sind etwa die USA, Kanada, Australien und Bosnien-Herzegowina. Für Gruppe eins gelten nahezu dieselben Vorgaben wie innerhalb der EU-Staaten. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur begleitet vom Besitzer oder einer verantwortlichen Person einreisen. Es muss belegt sein, dass das Tier weder verkauft werden noch den Besitzer wechseln soll. Bei Gruppe zwei muss der Halter zusätzlich eine Tiergesundheitsbescheinigung vom Amtstierarzt vorweisen.
Reisen durch mehrere Länder
Passiert ein Halter mit seinem Haustier auf seiner Rückreise aus einem gelisteten Land ein nichtgelistetes, muss er eine Erklärung abgeben, dass das Tier dort keinen Kontakt zu tollwutempfänglichen Tieren hatte und das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat. Für Tiere, die sich länger in einem nicht-gelisteten Drittland wie zum Beispiel Ägypten oder der Türkei aufhielten, sind die Auflagen strenger. Tierärztin Mißler erklärt: „Bei der Wiedereinreise ist eine Tollwut Titerbestimmung notwendig. Es muss also nachgewiesen werden, dass sich genügend Antikörper gebildet haben und ein ausreichender Impfschutz besteht.“ Ansonsten müsse nachgeimpft und erneut getestet werden. „Deshalb sollte man einen guten Puffer einbauen und etwa ein halbes Jahr einplanen.“ Informationen darüber, welche Länder wo gelistet sind, finden Tierhalter auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Nur über bestimmte Flughäfen
Tiere müssen bei der Einreise aus Drittländern immer beim Zoll gemeldet werden. Alle Dokumente werden dort kontrolliert. Tierhalter sollten auch darauf achten, am richtigen Ort einzureisen: Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nicht über alle Flughäfen und Häfen aus Nicht-EU-Ländern in die EU zurückgebracht werden. Welche zulässig sind, ist in der „Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland“ des BMEL nachzulesen. Ausgenommen sind die gelisteten Drittländer der ersten Gruppe wie Schweiz oder Norwegen.
Lieber Wanderurlaub als Fernreise
Ein Haustier kann unterwegs krank werden oder einen Unfall haben. Ein Halter, der eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen hat, ist häufig auch im Ausland geschützt. Projektleiterin Romy Philipp hat kürzlich für Finanztest Krankenvollversicherungen und OP-Kosten-Versicherungen getestet (Test Tierkrankenversicherung, Finanztest 2/2016). Ihr Fazit: „Mindestens einen Monat gilt der Schutz in allen Tarifen europaweit, je nach Tarif aber sogar bis zu zwölf Monate und weltweit.“
Wahl des Transportmittels gut überlegen
Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung der Fahrt selbst. Tierärztin Mißler fordert Halter auf, sich die Wahl des Transportmittels gut zu überlegen (Tiere in Auto, Bahn und Flugzeug). Eine Schiffstour könne zur Gefahr werden, „wenn man sein Tier auf Fähren im Auto lassen muss“. Auf Flügen sterben 5 000 Tiere jährlich im Frachtraum, werden verletzt oder gehen verloren, so die Airline Transportation Association. Mißler fordert Halter deshalb zu mehr Rücksicht auf: „Die Reise selbst sollte nicht zu anstrengend sein. Zum Beispiel sollte man Hundearten wie Huskies nicht großer Hitze aussetzen. Statt sein Tier unbedingt mit auf einen Städtetrip zu nehmen, sollte man vielleicht lieber einen Wanderurlaub planen.“
Hund im Handgepäck
Kleinere Tiere und anerkannte Assistenzhunde, meist bis fünf Kilo, können als „Handgepäck“ mit in die Flugzeugkabine.